Gay treffen ohne vertrag

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Von der Verlobung bis zur Scheidung: Welche rechtlichen Besonderheiten gibt es bei gleichgeschlechtlichen Ehen und Ehen mit nicht-binären oder intergeschlechtlichen Eheleuten? Vorbemerkung 2. Verlobung 3.

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Versorgungsausgleich 8. Ehevertrag 9. Unterhalt, insbesondere nachehelicher Unterhalt bei gemeinschaftlichen Kindern. Trennung und Scheidung Gleichgeschlechtliche Paare konnten seit eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen, aber nicht heiraten. Seit dem 1. Darunter fallen auch intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen mit offenem oder diversem Geschlechtseintrag.

Die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist nicht mehr möglich. Bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften können als solche weitergeführt oder in eine Ehe umgewandelt werden siehe hierzu unseren Ratgeber zur Umwandlung. Einen Überblick zu den wenigen noch bestehenden Besonderheiten des Lebenspartnerschaftsrechts gibt es in unserem Ratgeber zur eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Hinweis : Dieser Rechtsratgeber konzentriert sich auf die Themen, die für gleichgeschlechtliche Ehen und intergeschlechtliche und nicht-binäre Eheleute besonders relevant sind, etwa weil es Unterschiede zu verschiedengeschlechtlichen Ehen gibt. Es würde den Rahmen dieses Ratgebers sprengen, das komplette Eherecht darzustellen.

Komplexe Rechtsfragen, wie sie zum Beispiel oft bei einer Scheidung auftreten, erfordern in der Regel ohnehin eine anwaltliche Beratung, am besten durch einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht. Vor der Eingehung der Ehe kann sich ein Paar verloben. Insbesondere ist es nicht notwendig, dass das Verlöbnis durch eine Zeitungsanzeige öffentlich bekannt gemacht wird.

Das Verlöbnis begründet eine Verpflichtung zur Eingehung der Ehe. Die Einhaltung dieser Verpflichtung kann aber nicht eingeklagt werden. Schadensersatz kann zum Beispiel gefordert werden für den Verdienstausfall bei Berufsaufgabe, für eine vergeblich angemietete Wohnung oder ein vergeblich aufgenommenes Darlehen.

Verlobte gelten als Angehörige. Ihnen steht daher ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Das gilt für alle Verfahrensarten. Die Rechtsprechung lehnt das ab. Das LPartG sah die Möglichkeit der Verlobung bei der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ursprünglich nicht vor, sie wurde aber eingeführt.

Welches Amt ist zuständig? Welche Papiere brauchen wir? Wie läuft die Zeremonie ab? Das umfasst natürlich auch intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen mit offenem oder diversem Geschlechtseintrag vgl. Geheiratet werden kann auch dann, wenn das Paar vorher in einem anderen Land schon einmal geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet hat.

Diese frühere Ehe oder Lebenspartnerschaft braucht nicht aufgehoben zu werden.